AGB

AGB

AGB - DJ Mario Schulz:

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

DJ Mario Schulz


§ 1 Vertragspartner


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen


DJ Mario Schulz und seinen Vertragspartnern (Kunden).  


§ 2 Vertrag   


Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Mario Schulz die Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden sendet. Dies gilt auch für die Bestätigung von mündlichen und telefonischen Absprachen. 


§ 3 Auftragsstornierung, Rücktritt vom Vertrag  


 

  • Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Kunden, sind keine Stornierungskosten zu zahlen, wenn der Kunde durch Krankheit, Unfall bedingt ausfällt oder ein Todesfall in der Familie vorliegt.

 

  • Bei einer Stornierung 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Kunden, sind keine Stornierungskosten zu zahlen.

 

  • Bei einer Stornierung ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung betragen die Stornierungskosten mindestens 30 % der vereinbarten Vergütung. 

 

  • Ein Rücktritt von DJ Mario Schulz ist nur aus wichtigem Grund möglich, dazu gehören insbesondere auch technisch bedingte Ausfälle und Krankheit. DJ Mario Schulz wird dem Kunden in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatz anbieten.   

 


§ 4 GEMA – Gebühren   


Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der GEMA, die Art und Umfang der Veranstaltung anzumelden. Alle Gebühren für die GEMA werden vom Kunden getragen und sind direkt an die GEMA abzuführen.  


§ 5 Zahlungen 


Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist zum vereinbarten Fälligkeitstermin bzw. bei fehlender Fälligkeit spätestens bei Veranstaltungsende direkt an DJ Mario Schulz zu leisten. 


Für Spezialangebote sind die vereinbarten Anzahlungen fristgemäß zu leisten.  


§ 6 Salvatorische Klausel   


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen. Dies gilt entsprechend, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist.  


Stand: 01.01.2023

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